Beglaubigte Übersetzungen/ Beglaubigungen

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Beglaubigungen für Französisch oder Arabisch benötigt?


Beglaubigte Übersetzungen, bspw. für Behörden oder Gerichte, müssen durch einen durch die Landgerichte ermächtigten Übersetzer ausgeführt werden. Benötigen Sie also eine Beglaubigung, so sind Sie bei mir genau richtig!

Ich bin beeidigte Übersetzerin für die französische und arabische Sprache.

Was ist eine Beglaubigung

Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Korrektheit einer Signatur oder Kopie. Beglaubigungen sind dabei zu unterscheiden in öffentliche Beglaubigungen durch einen Notar und in amtliche Beglaubigungen durch eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

Allgemein zu definieren ist eine Beglaubigung als Beleg für das Übereinstimmen eines Abzugs mit dem Original und im Besonderen im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis.

Hierbei ist die Beurkundung von der Beglaubigung zu unterscheiden. Die Beurkundung ist eine von einem Notar abgefasste Zweitschrift von Verträgen und Urkunden, bei der diese den Beteiligten vorgelesen und von diesen autorisiert und in Anwesenheit des Notars unterzeichnet werden muss.